Krankenkassen geförderte Kurse
Einige Kurse in den Bereichen Entspannung und Bewegung können durch die gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Kasse. Nach Kursende ist dann eine Teilnahmebescheinigung der vhs - sie wird erteilt, wenn Sie an mindestens 80% der Kursstunden teilgenommen haben - und ein Zahlungsbeleg über die Kursgebühr bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
Bei unseren Kursen handelt es sich um Fitness-/Präventionskurse, keine Therapie. Wir empfehlen Ihnen zudem, vor der Kursanmeldung mit Ihrem Arzt zu sprechen, ob eine Teilnahme grundsätzlich möglich ist.

